Imamat
  Imamat, Führungsauftrag

Aussprache: imaama
arabisch:
إمامة
persisch:
إمامة
englisch: Imamat

Das Imamat bzw. der Führungsauftrag ist die vierte Grundlage im Stamm der Religion [usul-ad-din]. Es beschreibt die Tatsache, dass nach Vollendung der Religion durch Prophet Muhammad (s.) die Offenbarung [wahy] nur durch Mensch unverfälscht und fehlerfrei bewahrt werden können, die selbst auch fehlerfrei sind. Gemäß Überlieferung des Propheten Muhammad (s.) sind das seine Ahl-ul-Bait (a.).

Wie u.a. auch im "Sahih" von Muslim vermerkt, weist Prophet Muhammad (s.) darauf hin, dass die Führung nach ihm 12 Personen obliegt, die allesamt von den Quraisch abstammen werden. Während Sunniten jener Überlieferung in den eigenen Hauptwerken keine große Bedeutung beigemessen haben, waren jene Personen für Schiiten die Zwölf Imame.

Eine weitere von allen Muslimen anerkannte Überlieferung besagt, dass derjenige, der stirbt ohne den Imam seiner Zeit zu kennen, den Tod der Unwissenheit stirbt. Während Sunniten damit auch die "Kenntnis" eines verstorbenen Imams einbeziehen, u.a. den Begründer der jeweiligen Rechtsschule, bedeutet sie für Schiiten die Kenntnis des amtierenden Imams. Dementsprechend ist der Führungsauftrag ein unumgängliches Glaubensprinzip.

Der wahre und fehlerfreie Imam hat die Aufgabe, die Menschheit in allen belangen und Fragen zu führen, so sie seine Führung in Anspruch nehmen will. Imame bringen nicht neue Gesetze, noch erneuern sie alte Gesetze. Sie erläutern und verdeutlichen vielmehr den Heiligen Qur'an und Verfahrensweise [sunna] und leben diese auch selbst vor.

Zu diesem Zweck sind sie wie die Propheten und Gesandten [nabi] fehlerfrei. Ein Prophet kann selbst auch Imam sein, aber nicht jeder Prophet ist auch Imam. Prophet Muhammad (s.) ist der Imam aller Imame.

Das Imamat bezieht sich allerdings nicht nur af das Diesseits. Auch im Jenseits können die Imame für ihre Anhänger wirken durch Fürsprache. Diese enge Beziehung zwischen Imam und Anhänger wird besonders im Bittgebet des Mittlungsstreben [dua-u-tawassul] dargelegt. Darin werden die Zwölf Imame als Statthalter des Imamats erwähnt.