Das Imamat bzw. der Führungsauftrag ist die vierte Grundlage
im
Stamm der Religion [usul-ad-din]. Es beschreibt die
Tatsache, dass nach Vollendung der
Religion durch
Prophet Muhammad (s.) die
Offenbarung [wahy] nur durch
Mensch
unverfälscht und fehlerfrei bewahrt werden können, die selbst
auch fehlerfrei sind. Gemäß
Überlieferung des
Propheten Muhammad (s.) sind das seine
Ahl-ul-Bait (a.).Wie u.a. auch im "Sahih" von
Muslim vermerkt, weist
Prophet Muhammad (s.) darauf hin, dass die Führung nach
ihm 12 Personen obliegt, die allesamt von den
Quraisch abstammen werden. Während
Sunniten jener
Überlieferung in den eigenen Hauptwerken keine große
Bedeutung beigemessen haben, waren jene Personen für
Schiiten die
Zwölf Imame.
Eine weitere von allen
Muslimen anerkannte
Überlieferung besagt, dass derjenige, der stirbt ohne den
Imam seiner Zeit zu kennen, den Tod der
Unwissenheit stirbt. Während
Sunniten damit auch die "Kenntnis" eines verstorbenen
Imams einbeziehen, u.a. den Begründer der jeweiligen
Rechtsschule, bedeutet sie für
Schiiten die Kenntnis des amtierenden
Imams.
Dementsprechend ist der Führungsauftrag ein unumgängliches
Glaubensprinzip.
Der wahre und fehlerfreie
Imam hat
die Aufgabe, die Menschheit in allen belangen und Fragen zu
führen, so sie seine Führung in Anspruch nehmen will. Imame
bringen nicht neue Gesetze, noch erneuern sie alte Gesetze.
Sie erläutern und verdeutlichen vielmehr den
Heiligen Qur'an und
Verfahrensweise [sunna] und leben diese auch selbst vor.
Zu diesem Zweck sind sie wie die
Propheten und
Gesandten [nabi] fehlerfrei. Ein
Prophet kann selbst auch
Imam
sein, aber nicht jeder
Prophet ist auch
Imam.
Prophet Muhammad (s.) ist der
Imam
aller Imame.
Das Imamat bezieht sich allerdings nicht nur af das
Diesseits. Auch im Jenseits können die
Imame für
ihre Anhänger wirken durch
Fürsprache. Diese enge Beziehung zwischen
Imam und
Anhänger wird besonders im
Bittgebet des Mittlungsstreben [dua-u-tawassul] dargelegt.
Darin werden die
Zwölf Imame als Statthalter des Imamats erwähnt.