Der Begriff ist aktuell in Arbeit
Das Glaubensbekenntnis [schahada] eines
Muslim
ist:
"Ich bezeuge: Es gibt keinen Gott außer Allah und ich
bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist."
[aschhadu la-ilaha-ill-aalah wa aschhadu anna muhammadan rasulullah]
Das öffentliche Aussprechen des Glaubensbekenntnis in
aufrichtiger
Absicht [niyya] ist hinreichend, um als
Muslim
anerkannt zu werden. Für die innere Aufrichtigkeit ist der
Glaube
an den
Stamm der Religion [usul-ad-din] bedeutungsvoll.
Das Glaubensbekenntnis
ist auch das Erste, was einem Neugeborenem nach der
Geburt
in Form des
Gebetsrufs ins Ohr geflüstert wird, und der letzte Gruß
den ein Sterbender von sich gibt.
Das islamische Glaubensbekenntnis hat eine Besonderheit gegenüber allen anderen
Bekenntnissen. Während die anderen Bekenntnisse mit "Ich glaube an..."
beginnen, beginnt das islamische Bekenntnis mit einer deutlichen Ablehnung, was
insbesondere im arabischen Wortlaut deutlich wird. Es beginnt mit
"la",
was eine Verneinung und Lossagung ist, denn erst wenn man sich
von allem Falschen trennt, kann man die
Wahrheit annehmen. Erst wenn das schmutzige Glas von allem Schmutzigen
gereinigt wird, kann es saubere reinigende
Wasser aufnehmen.
Eine zweite Besonderheit des Bekenntnisses ist die Tatsache, dass der Höchste aller
Geschöpfe, Prophet
Muhammad (s.) zuerst als
Diener und dann erst als
Gesandter [nabi] vorgestellt wird, denn nur die Stellung eines (idealen) Gottesdieners führt zum
Prophetentum.
Das Glaubensbekenntnis wird auch als "beide Bekenntnisse" [schahadatain]
bezeichnet, da es aus zwei Bekenntnissen besteht wobei das zweite Bekenntnis zum
Propheten Muhammad
(s.) aus gehend von dem Glaubensprinzip des
Prophetentums
aus dem ersten Bekenntnis der
Einheit [tauhid]
folgt.