Hairat, Ehe , Scheidung

Welche Abmachungen können sonst noch in einem Ehevertrag festgehalten werden?

- Es können diverseste Abmachungen vereinbart werden: z.B. wie erwähnt  Scheidungsrecht für die Frau, der zukünftige Wohnort des Paares, die Berufstätigkeit der Frau. Ebenso kann vereinbart werden, dass der Mann keine zweite Frau heiraten darf. Voraussetzung ist natürlich, dass beide zukünftigen Eheleute mit allen Abmachungen einverstanden sind und den Vertrag unterschreiben. Diese Abmachungen können auch als Kompromisse  geschlossen werden, d. h. eine Frau besteht darauf, dass ihre Forderungen im Ehevertrag festgehalten werden. Als Gegenleistung verzichtet sie jedoch auf ihr Brautgeld. 

Wenn die Kinder nach einer Scheidung beim Vater leben, dieser aber stirbt: wer bekommt das Sorgenrecht für die Kinder ?

- Die Mutter der Kinder bekommt das Sorgenrecht. (unabhängig davon, ob sie inzwischen wieder geheiratet hat oder nicht.) Der Grossvater väterlicherseits hat höchstens ein Einspruchsrecht, wenn das Wohl der Kinder ernsthaft gefährdet wäre, wenn sie bei der Mutter (und Stiefvater) leben müssten.

Darf ein Mann, der ernsthaft (! ) beabsichtigt, ein bestimmtest Mädchen zu heiraten, dieses einmal ohne Hijab sehen , bevor er sich definitiv entscheidet?

- Ja er darf sie einmal ohne Hijab sehen. "Blick" sollte so kurz wie möglich dauern, aber dem Mann doch einen genügenden Eindruck vom Aussehen seiner zukünftigen Braut ermöglichen.

Welche Gründe braucht ein Mann heutzutage , um mehrere Frauen heiraten zu dürfen?

- Wenn er seine Frauen sowohl in finanzieller, zeitlicher und gefühlsmässiger Hinsicht gerecht behandeln kann , braucht er keine Gründe.

Muss ein zeugungsunfähiger Ehemann dem Scheidungsverlangen seiner Ehefrau einwilligen?

- Nein. Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes gibt der Frau kein Recht auf Scheidung. Eine Scheidung kann in diesem Fall nur in Gegenseitigem Einverständnis erfolgen.

 Ist Oralverkehr zwischen Ehepartnern erlaubt?

- Ja. Es sollte jedoch nach Meinung vieler Gelehrter kein Samenerguss im Mund der Frau stattfinden.

Ist Analverkehr zwischen Ehepartnern erlaubt?

- Die sunnitischen Rechtsschulen verbieten den Analverkehr. In der shiitischen Glaubensrichtung gilt Analverkehr als äusserst vermeidenswert (= sehr makruh) . Analverkehr macht das Ghusl beider Ehepartner obligatorisch.

Die Heirat eines Muslims mit einer Christin ist religionsgesetzlich erlaubt. Es wird jedoch (z.B. in islamischen Büchern und Webseiten) immer mehr darauf hingewiesen, dass dies zu vermeiden sei. Wie ist dies zu beurteilen?

- Die Heirat zwischen einem Muslim und einer Christin ist natürlich weiterhin religionsgesetzlich erlaubt. Da aber erfahrungsgemäss später (z.B. bei der Kindererziehung ) erhebliche Meinungsverschiedenheiten und Probleme auftreten können , sollte eine solche Eheschliessung gründlich und realistisch überprüft werden.

Ist  die Unterbindung der Frau als definitive Form der Schwangerschaftsverhütung erlaubt?

- Wenn eine (weitere ) Schwangerschaft die Gesundheit der Frau ernsthaft gefährdet , ist eine Unterbindung erlaubt. Besteht keine gesundheitliche Gefährdung , ist eine Unterbindung nicht erlaubt. Begründung: diese Massnahme lässt sich in den wenigsten Fällen rückgängig machen. Man weiss jedoch nie , ob auf Grund veränderter Familienverhältnisse (Scheidung oder Tod des Ehegatten und spätere Heirat eines andern Partners) eine solche Massnahme nicht bereut würde.

Wenn nach einer Scheidung die Kinder beim Vater leben: wie ist das Besuchsrecht der Mutter geregelt?

- Aus islamischer Sicht hätte die Mutter das Recht, die Kinder so oft und so lange zu sehen, wie sie will. Doch gilt auch hier,  es ist für die Frau auch hier sehr schwierig, ihre Rechte durchzusetzen.

Kann sich eine Frau scheiden lassen oder nicht?

- Wenn die Frau das Recht haben will, die Scheidung zu verlangen, dann muss sie dies bei der Eheschliessung beim Sheikh im Ehevertrag festhalten. Von dieser Möglichkeit wissen jedoch die wenigsten Mädchen und die Männer haben auch keinerlei Interesse daran, dies "publik" zu machen. Ansonsten ist es sehr schwierig, als Frau die Scheidung durchsetzen zu können. Selbst wenn der Mann nicht für den Lebensunterhalt aufkommt, die Frau misshandelt etc. ist es für Frau sehr schwierig. Sie kann zwar bei einem (islamischen) Gericht eine Anzeige erstatten. Sie wird jedoch kaum die nötige Unterstützung bekommen, um sich wirklich scheiden lassen zu können, wenn der Mann nicht einverstanden ist.

 In arabischen Ländern ist es üblich, dass eine Frau nach der Scheidung zu ihren Eltern zurückkehrt und diese für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder  aufkommen. Wie sieht es aus, z.B. in europäischen Ländern, wo diese Variante doch kaum anzutreffen ist? Wer muss nach der Scheidung für den Lebensunterhalt von Frau und Kindern aufkommen?

- Wenn der Staat die finanzielle Sicherheit für die Frau übernimmt, dann ist der Mann zu nichts verpflichtet. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so muss er für den Lebensunterhalt aufkommen.

Wem "gehören" nach einer Scheidung die Kinder ?

-  Bis die Kinder 7 Jahre ( nach anderen Rechtsschulen die Mädchen 7 und die Knaben 2 Jahre) alt sind, sollen sie bei der Mutter leben. Danach sollen die Kinder im Allgemeinen beim Vater leben. Dies, damit die Frau wieder Chancen hat,  zu heiraten. (Je nach Gesellschaft ist es für eine Frau mit Kindern unmöglich, wieder einen Mann zu finden.) Falls die geschiedenen Eheleute sich einigen, dass die Kinder dennoch weiterhin bei der Mutter bleiben, so ist dies O.K. Die Mutter hat aber - falls die Kinder beim Vater leben - auf jeden Fall das Recht, die Kinder zu sehen, so oft sie es will !

 Wie ist es , wenn die Frau geschlagen wird und deshalb zur Scheidung kommt ? Gilt  dann bezüglich Kinder das selbe wie bei Frage 1 ?

-  In diesem Fall müssen die Frau und der Mann zuerst zum Scheich gehen, um beide ihre Standpunkte darzulegen. Darauf hin wird versucht, eine gerechte Lösung zu suchen. Falls dies nicht möglich ist, soll man vor Gericht gehen.

 Ist es für beide Seiten ein Scheidungsgrund, wenn der Ehepartner /die Ehepartnerin keine Kinder will ?

-  Ja

Haben beide -Frau und Mann- das Recht , die Scheidung zu verlangen? Genügt es als Scheidungsgrund, wenn ein Ehepartner den andern nicht mehr liebt ?

-  Der Mann kann aus diesem Grund die Scheidung verlangen. Wenn die Frau aus diesem Grund die Scheidung verlangen will, muss sie auf die - bei der Hochzeit vereinbarte - "Scheidungsentschädigung" verzichten. Hat die Frau jedoch andere, schwerwiegende Gründe, weshalb sie sich scheiden lassen will (z.B. wird sie von ihrem Mann misshandelt, vernachlässigt o.ä. ), kann sie die Scheidung verlangen und hat Anrecht auf die Scheidungsentschädigung.

Kann eine "Schiitin" einen "Sunniten" heiraten?

Die heirat zwischen Sunniten und Shiitinen bzw.       umgekehrt ist erlaubt. Da es jedoch zu Unstimmigkeiten und Problemen infolge unterschiedlicher Ansichten kommen kann, ist es vorzuziehen, einen Ehepartner der gleichen Glaubensrichtung zu wählen.