"Wenn einer jemand tötet oder Unheil auf
Erden gestiftet hat, soll es so sein, als ob er die Menschen alle getötet
hätte. Und wenn einer jemanden am Leben erhält, soll es so sein, als ob
er die Menschen alle am Leben erhalten hätte." (Qur'an 5,32)
Die jahrhundertlange Sehnsucht des Menschen nach einer gerechten
Weltordnung, in der Menschen in einer von Unterdrückung, Ausbeutung und
Entbehrung freien Umwelt leben und sich entfalten können, hat sich
besonders in unserer heutigen Zeit als Illusion herausgestellt.
Gott hat dem Menschen jedoch mit dem Qur’an einen dauerhaften
gesetzlichen und moralischen Rahmen gegeben, innerhalb dessen er inneren
und äußeren Frieden finden kann. Die Offenbarung des Qur’an ist als
das letzte Glied eines heilsgeschichtlichen Prozesses zu verstehen, einem
Prozess, der dem Menschen immer wieder die Gebote Gottes nahebringen
wollte.
Nach islamischer Rechtsauffassung wird dem Gemeinwohl größere
Bedeutung als dem individuellen Interesse geschenkt. Jedoch soll die
Freiheit und Würde des einzelnen bewahrt bleiben. Die quranischen
Prinzipien der Gerechtigkeit, der Aufrichtigkeit und der menschlichen
Solidarität schaffen Pflichten für jedes einzelne Mitglied der
Gemeinschaft.
Die Freiheit im Dienst gegenüber Gott bestimmt den Wert des
Individuums. Je absoluter Gott ist, desto freier ist der einzelne Mensch
den anderen gegenüber. Der Mensch ist nicht durch Erbsünde befleckt und
besitzt die Fähigkeit, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Mit dem
Hinweis auf das Jüngste Gericht definiert der Qur’an eine bestimmte
Konzeption der menschlichen Natur. Zunächst wird der Mensch in seiner
Eigenschaft als Gläubiger geachtet. Da der Qur'an jedoch der gesamten
Menschheit offenbart worden ist, schließt der Islam niemanden aus:
"O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Frau geschaffen und
euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander erkennen möchtet.
Wahrlich, der Angesehenste vor Gott ist der, der unter euch der Gottesfürchtigste
ist. Wahrlich, Allah ist allwissend, allkundig." (Qur'an 49,13)
In seiner Abschiedsansprache weist Prophet Mohammad (Friede sei mit
ihm) die Menschen auf ihren gemeinsamen Ursprung und ihr gemeinsames Ziel
hin:
"O ihr Menschen, euer Gott ist eins, ihr seid alle von Adam, und
Adam ist aus Staub geschaffen. Der beste von euch vor Allah ist der
Rechtschaffenste."
Die Achtung der Persönlichkeit des anderen ist ausdrücklich
festgehalten. Der Qur'an erkennt die Menschenwürde in dem Sinne
an, als Gott den Menschen "vor vielen von denen, die wir sonst noch
erschaffen haben" ausgezeichnet hat. Der Mensch ist achtbar und würdig,
weil er Verantwortung trägt. Diese Verantwortung beinhaltet die Freiheit
der Entscheidung. Hat der Mensch auch nur Pflichten gegenüber seinen
Mitmenschen gleichwohl begrenzt durch die Freiheit der anderen.
Das Prinzip der Gleichheit bestimmt die Vorstellung vom Menschen und
ist die Basis, auf der das Gesellschaftssystem ruht. Auf der
metaphysischen Ebene sind die Menschen grundsätzlich gleich, und zwar
durch ein und dasselbe Dienen in und für Gott. Auf der Ebene der formalen
Gleichheit gewährt das rechtliche Gleichheitskonzept für alle gleiche
Vorschriften und Sanktionen.
Vor dem Gesetz sind Mann und Frau gleich. Dies kommt am besten in
folgendem Ausspruch Prophet Muhammads zum Ausdruck: "O mein Volk,
eure Frauen haben wirklich ein Recht über euch und ihr habt ein Recht über
sie."
Nach islamischen Recht kann die Frau ihr Vermögen unabhängig von
ihrem Mann verwalten. Der Ehemann darf von ihrem Vermögen nicht nehmen es
sein denn mit ihrer Zustimmung. Der Islam macht es der Frau nicht einmal
zur Pflicht, die Familie mitzuernähren; dies ist allein die Pflicht des
Mannes. Nur dann werden zwischen Mann und Frau Unterschiede gemacht, wenn
die Natur der beiden Geschlechter dies erfordert oder es zum Vorteil der
Familie oder der Frau selbst ist, wie z.B. bei der Erbschaft.
Das Gesetz ist göttlichen Ursprungs. Ein gesetzgebendes Organ ist
nicht notwendig. Das islamische Recht soll durch den Konsens der
Gemeinschaft verwirklicht werden. Prospekt Mohammad (s.a.) pflegte vor
jeder wichtigen Entscheidung seine Gefährten zu befragen. Das
Beratungsverfahren (Shura) bildet auch die Grundlage der Beziehungen
zwischen Regierung und Volk:
"Was euch gegeben ist, es ist nur ein vorübergehender Genus für
dieses Leben, und das, was bei Gott ist, ist besser und bleibender für
jene, die glauben und auf ihren Herrn vertrauen; und die schweren Sünden
und Schändlichkeiten meiden und wenn sie zornig sind vergeben; und die
auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten und ihre Angelegenheiten
in gegenseitiger Beratung regeln, und die spenden von dem, was Wir ihnen
gegeben haben."(Quran 42, 37-39)
In Übereinstimmung mit diesem Prinzip steht dem Volk auch das Recht
zu, seine Regierung zu wählen oder aus dem Amt zu entfernen. Der Quran
verurteilt jegliche Trennung der sozialen Schichtung als wider die
menschliche Natur, da die Menschen gemäß der Überlieferung
"ebenbürtig wie die Zähne eines Kammes" sind.
Die materielle Gleichheit gebietet dem Gläubigen, sich nicht von
seinen Bedürnissen versklaven zu lassen. Der Quran erkennt Vermögensunterschiede
an, betont aber, daß das Eigentum aller Güter letztendlich Gott allein
gehört. Der Mensch hat nur Nutzungsrecht auf Erden. Als einzige Bedingung
für das Privateigentum gilt, daß es auf ehrliche Weise erworben sein muß.
Maßlosigkeit und Verschwendung müssen unter allen Umständen vermieden
werden.
"Habt ihr nicht gesehen, daß Allah euch alles dienstbar gemacht
hat, was in den Himmeln und was auf der Erde ist und Seine Wohltaten
reichlich über euch ergossen hat, äußerlich die innerlich?"
(Quran, 31-21)
Alle Schätze der Natur sollen allen Menschen zur Verfügung stehen.
Denn sie sind Wohltaten, die Gott der ganzen Menschheit zu ihrem Wohl
verliehen hat. Um die Ausbeutung der Gemeinschaft zu verhindern, verbietet
das islamische Gesetz Monopole, Wucher, die Anwendung von Zwang beim
Abschluß von Vorträgen und die Manipulation durch irreführende Werbung.
Den weniger begünstigten Mitglieder der Gesellschaft soll materiell
geholfen werden; diese Pflicht obliegt nicht nur der Gemeinschaft, sondern
besonders den Reichen der Gesellschaft.
Der Islam schützt die Arbeit und den Arbeiter und verpflichtet die
Muslime nicht nur zur gerechten, sondern auch zur großzügigen Behandlung
des Arbeiters. Prophet Muhammad (s.a.) mahnte alle Arbeitgeber, dem
Arbeiter seinen Lohn auszuzahlen, noch bevor sein Schweiß auf der Stirn
getrocknet ist.
"Kein Volk wird Erfolg haben, wenn in ihm die Rechte der Schwachen
vor den Starken nicht gewährt werden", lautet einer seiner Aussprüche.
Der Bedürftige und Hungernde hat das Recht die Mahlzeit des Wohlgenährten
zu teilen, wenn ihm in seiner gesellschaftlichen Ordnung ohne sein
Verschulden keine Möglichkeiten zur Bestreitung seines Unterhalts eingeräumt
werden. Der Muslim kann sich der Nahrung auf dem Tisch eines Gläubigen
bedienen, der genug zu essen hat, ob dieser nun wolle oder nicht. Im Falle
einer möglichen Weigerung hat der Hungrige sogar das Recht, notfalls
Gewalt anzuwenden.
"Es soll keinen Zwang im Glauben geben." (Quran 2. 256)
Der Islam zwingt niemanden, seinen Glauben zu verlassen und zum Islam
überzutreten. Alle Muslime werden angehalten, mit Andersgläubigen einen Dialog
frei von missionarischem Eifer zu führen:
"Lade ein zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner
Ermahnung; und diskutiere mit ihnen auf die beste Art. Dann wahrlich, dein
Herr weiß am besten, wer irregeht und kennt am besten diejenigen, die
rechtgeleitet sind!" (Quran 16, 125)
Nicht nur unter den Muslimen wird Gleichberechtigung vor dem Gesetz
gefordert, sondern auch zwischen Muslimen und Nichtmuslimen. Die Regierung
hat die Rechte der Minderheiten gleichermaßen zu verteidigen. In diesem
Sinne sind auch religiöse Riten und Feiertage Andersgläubiger zu
respektieren. Von Prophet Muhammad stammt der Ausspruch: "Wer
einem nichtmulimischen Bürger Schaden zufügt, der schadet gleichzeitig
mir."
Die Staatsgewalt wird nur als anvertrautes Gut in menschlicher Hand
betrachtet und liegt keinem Erbschaftsrecht zugrunde. Der Appell des
Qur'an an die Menschen "Unterdrücke nicht und lass dich nicht
unterdrücken!" verpflichtet jeden einzelnen, gegen jede Art von
Willkür anzugehen, auch wenn das die Herausforderung der höchsten
Staatsautorität einschließt.
Denn alles kommt von Gott und kehrt zu ihm zurück. Ein wahrhaft gläubiger
ist stets darum bemüht, der schöpferischen Weisheit auf beste Weise zu
dienen. So sind denn auch die Rechten und Pflichten des Muslim nicht auf
das ‘gemeinschaftliche Wohl’ - wie beim ersten Artikel der
Menschenrechtserklärung - zugeschnitten oder etwa auf künstliche Gebilde
wie ‘Nation’ oder ‘Rasse’, sondern auf das Heil des Menschen auf
seinem Weg zu Gott.