Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen
Islamisches Recht - Schari'a -
Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen
Gottes ist die Herrschaft der Himmel und der Erde und dessen, was
zwischen ihnen ist. Und Er hat Macht über alle Dinge. Qur'an 5, 120
Im Zuge der Berichterstattung der westlichen Medien über die
islamische Bewegung und das Wiedererstarken des Islam in den islamischen Ländern
ist der Begriff `Scharia` mittlerweile in Deutschland zu einem recht
bekannten, wenngleich negativ belegten Begriff geworden. Kaum jemand
jedoch kennt seine wirkliche Bedeutung.
Was bedeutet Scharia?
Die Bedeutung lässt sich aus der Gesamtheit des islamischen Weltbildes
herleiten. Kern der islamischen Lehre ist `Tauhid` (Einheit), der
reine und deutliche Monotheismus. Der Muslim bekennt, daß es nur einen
einzigen Gott gibt, der alles Sein erschaffen hat und die Schöpfung erhält,
leitet und entwickelt. In dieser Schöpfung hat Allah Gesetzmäßigkeiten
erschaffen, die eine harmonische und geordnete Entwicklung der Schöpfung
gewährleisten. Der Mensch nimmt in dieser Schöpfung eine besondere
Stellung ein, die als `Statthalterschaft Gottes auf Erden` (Sure 2:31)
bezeichnet wird, da der Mensch von Allah mit besonderen Fähigkeiten
ausgezeichnet worden ist, die es ihm ermöglichen, Macht über andere
Teile der Schöpfung auszuüben. Diese Fähigkeiten schließen jedoch eine
hohe Verantwortung des Menschen mit ein, da ihr Missbrauch sowohl der
Menschheit, als auch der übrigen Schöpfung immensen Schaden zufügen
kann.
Weg zur Gottergebenheit
Der mit einem freien Willen ausgestattete Mensch braucht also eine
Rechtleitung, die ihm den Weg des rechten Gebrauchs seiner Fähigkeiten
weist, damit er diese zum Nutzen der Menschheit und der übrigen Schöpfung
entfalten kann. Diesen Weg nennt der Islam `Scharia`, denn `Weg` ist die wörtliche
Übersetzung dieses arabischen Wortes. Aufgezeigt wird uns dieser Weg
durch den Qur'an, d.h. die Offenbarung Allahs, und durch die Vorbildliche
Handlungsweise seines Propheten Muhammad (Friede sei mit Ihm), die auf
arabisch `Sunna` (Brauch, normatives Verhalten) genannt wird. Prophet
Muhammad stellt wie auch alle Gesandten vor ihm ein vortreffliches
Beispiel für einen Gottergebenen Menschen dar. Diese beiden Quellen
zeigen dem Menschen einen Weg auf, der es ihm ermöglicht, im Einklang mit
der göttlichen Schöpfungsordnung zu leben und seine Fähigkeiten zu
entwickeln, so das er ein wahrer Diener Allahs wird. Dieser Weg befindet
sich daher auch in vollkommener Übereinstimmung mit der Vernunft, die im
Islam als notwendiges Instrument zum Verständnis der `Scharia` betrachtet
wird. Die `Scharia` ist also ein allumfassender Weg , der den Menschen zu
Allah führt und ihm aufzeigt, wie Gottergebenheit praktisch verwirklicht
werden kann.
Welche Bereiche umfasst die `Schari'a?
Diese Frage wird eigentlich schon durch die Antwort auf die Frage nach
der Bedeutung der `Scharia` beantwortet. Da der Islam die Unterwerfung
unter den einzigen Gott und `Scharia` der Weg ist , der den Menschen zu
Allah führt, indem er ihm zeigt, wie man Gottergebenheit praktisch
verwirklicht, ist es einleuchtend, daß die `Schari'a alle Bereiche des
menschlichen Lebens umfasst. Diese Formulierung bedarf einer genaueren Erläuterung,
da sonst der falsche Eindruck entstehen könnte, es handle sich um ein
einschränkendes Zwangssystem, das den Menschen reglementieren und beschränken
möchte. Die `Scharia` als ein umfassendes und vor allen Dingen auch
unteilbares System ist zwar ein Regelungssystem, jedoch kein Zwangssystem.
Es ist vielmehr ein durch die Vernunft bestätigtes, einleuchtendes
System. Die `Scharia` ist deswegen umfassend und unteilbar, weil auch
Allah allumfassend und unteilbar ist. Er ist allgegenwärtig und allmächtig
und seine Herrschaft umfasst alle Dinge. Frieden und Gerechtigkeit können
daher nur erreicht werden, wenn der Mensch bereit ist, sich in allen
Bereichen des Lebens den Göttlichen Normen zu unterwerfen, deren Sinn
eben nicht die Unterdrückung des Menschen, sondern die Wahrung seiner Würde
und die Entwicklung seiner Fähigkeiten ist.
Unteilbares Rechtssystem
Die `Scharia` umfasst das gesamte menschliche Leben von der Frage des
richtigen Gebets bis hin zur Frage der Wahl des Staatspräsidenten. Sie
beschränkt sich dabei auf das Notwendige, denn die `Scharia` ist immer
zweckgebunden: sie soll den Menschen zu seinem eigentlichen Herrn führen
und ihm eine harmonischen Ordnung geben. Die `Scharia` ist vor allen
Dingen eine Einheit, die nicht zerstückelt werden kann, ohne daß sie
ihrer Identität beraubt wird. Die Normen der einzelnen Rechtsgebiete sind
aufeinander abgestimmt und ergänzen einander, so daß man die `Scharia`
nicht mit anderen Rechtssystemen kombinieren kann, ohne daß sie dabei
Schaden erleidet und ihrer Funktionsfähigkeit beraubt wird. Vor allen
Dingen aber ist die Scharia nicht statisch. Sie ist im Gegenteil dynamisch
und verlangt stets die Berücksichtigung der aktuellen Umstände, der Zeit
und des Ortes, an dem man sich befindet. Aus der `Scharia` praktische
Rechtsnormen abzuleiten, ist daher Aufgabe der islamischen
Rechtswissenschaft.
Islamische Rechtswissenschaft
Die `Scharia` als solche ist noch kein vollständiges Rechtssystem,
weshalb es falsch ist, die `Schari'a mit dem islamischen Recht oder gar
Strafrecht gleichzusetzen. Die `Scharia` ist vielmehr die Quelle der
islamischen Rechtswissenschaft, aus der die islamischen Juristen faktische
Rechtsnormen entwickeln. Zwar enthält auch die `Scharia` schon viele
praktische Rechtsnormen, doch um eine solche Ableitung vollziehen zu können,
braucht man Einsicht in die `Scharia` , weshalb das islamische Recht als `Fiqh`
(d.h. Einsicht) bezeichnet wird. Das Ableiten der Rechtsnormen aus der
`Scharia` wird `Idschtihad` (wörtlich: Anstrengung)
genannt. Dieser `Idschtihad` ist die eigentliche Aufgabe des islamischen
Juristen, denn durch ihn wird die Dynamik des islamischen Rechts, seine
Fortentwicklung und Anpassung an die sich verändernden Gegebenheiten der
Zeit gewährleistet. Eine solche Aufgabe kann jedoch nicht ohne Einsicht,
also ohne tieferes Verständnis der `Schari'a bewältigt werden.
Dynamische Rechtsentwicklung
Der Prophet Muhammad (Friede sei mit Ihm) hat immer die Entscheidung
getroffen, die den göttlichen Normen entsprach und somit auch von der
menschlichen Vernunft nachvollziehbar gewesen ist. Der islamische Jurist
hat insbesondere die Aufgabe, diesen Sinn der Entscheidungen des Propheten
herauszufinden und diesen dann auf die Probleme seiner Zeit zu übertragen.
Während also manche praktischen Entscheidungen in der `Scharia`
zeitgebunden sind, muss es die Aufgabe der islamischen Juristen sein,
durch `Idschtihad` die hinter diesen Entscheidungen stehenden zeitlosen
Prinzipien der `Scharia` zu ergründen, um auf diese Weise die
mannigfaltigen Probleme zu lösen, mit denen die Menschen konfrontiert
werden. Zur Bewältigung dieser Aufgabe stehen dem islamischen Juristen
als `Instrumente` u.a. die Vernunft (arab. `Aql`) und der Konsensus
der kompetenten Gelehrten (arab. `idschma`) zur Verfügung. Durch
diese Hilfsmittel ist es möglich, die zeitlichen Prinzipien der `Scharia`
zu ermitteln und somit das islamische Recht dynamisch fortzuentwickeln.
Geltungsbereich der `Scharia`
Die `Scharia` ist grundsätzlich nur für den Muslim verbindlich, d.h.
Angehörige anderer Religionen unterliegen auch in einem islamischen Staat
nicht dem islamischen Recht. Nichtmuslimen wird in einem
islamischen Staat aufgrund der `Scharia` Rechtsautonomie gewährt
Sie können also ihre rechtlichen Angelegenheiten autonom regeln, so daß
die `Schari'a nur im Falle von Streitigkeiten zwischen Muslimen und
Nichtmuslimen herangezogen wird , wobei auch hier nicht allein die
`Scharia` maßgebend ist, sondern auch die Rechtsvorstellung der
Nichtmuslime berücksichtigt wird.
Anwendung der `Scharia`
Wie jedes andere Rechtssystem auch kann die `Scharia` missbraucht und
zweckentfremdet werden. Es existiert kaum eine Phase in der Geschichte der
islamischen Länder, in der von einer völligen Praktizierung der
`Scharia` von diktatorischen Herrschern missbraucht, die diese verfälschten,
zweckentfremdeten oder schlichtweg nicht beachteten. Auch heute noch
versuchen viele Regime, die angeblich die `Scharia` praktizieren, unter
dem Deckmantel der Religion die Menschen zu unterdrücken, während damals
wie heute viele islamische Rechtsgelehrte ihr Eintreten für eine
wirkliche Befolgung der `Scharia` mit Tod, Folter oder Verfolgung bezahlen
müssen. Die `Scharia` kann nur dann ihr Zweck wirklich erfüllen, wenn
einerseits die Menschen bereit sind, ihr zu folgen und andererseits genügend
aufrichtige Rechtsgelehrte vorhanden sind, die bemüht sind, den
objektiven Sinn der `Scharia` zu ermitteln und sich nicht den
Machtinteressen der Herrschenden beugen.
Die Muslime sind sich heute in immer stärkerem Maße bewusst, daß die
Lösung ihrer Probleme von ihrer Bereitschaft abhängt, die `Scharia` zu
verwirklichen. Schon aus diesem Grunde kann man keinem Volk die `Scharia`
aufzwingen. `Scharia` kann nur dort praktiziert werden, wo die Menschen
die innere Bereitschaft haben, ihr Leben auf dem Weg zu beschreiten, den
die schöpferische Weisheit ihnen durch die `Scharia` geebnet hat:
„Wahrlich, Gott ändert die Lage eines Volkes nicht, solange sie (die
Menschen) nicht das ändern, was in ihnen ist." (Qur'an 13:12)
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